Unser Sozialdienst und Entlassungsmanagement bietet Beratung und Hilfe über die Behandlung hinaus. Die Mitarbeiterinnen beraten und unterstützen sowohl Patienten als auch Angehörige bei Fragen zur Erkrankung und den sich daraus ergebenden veränderten Lebenssituationen. So ergänzt der Sozialdienst die medizinische und pflegerische Behandlung und Betreuung im Krankenhaus und unterstützt die Patienten und deren Angehörige dabei, persönliche und soziale Probleme zu bewältigen. Ziel ist es, die Weiterversorgung und -behandlung der Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu sichern.
Darüber hinaus begleitet der Sozialdienst Patienten und deren Angehörige mit Gesprächen durch psychosoziale Krisen und in den oftmals krankheitsbedingten schwierigen Lebenssituationen. Dabei unterstützen wir Sie vor allem bei der Krankheitsverarbeitung und versuchen, gemeinsam mit Ihnen Lösungswege zu finden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter dem Datenschutz und der Schweigepflicht unterstellt.
Jeder Patient hat einen Anspruch auf eine gut vorbereitete und optimal koordinierte Überleitung aus dem Krankenhaus, denn es gibt Situationen, die eine Unterstützung bei der Entlassung erfordern. Zusammen mit Ihnen und Ihren Angehörigen entwickeln wir eine Hilfestellung, die Ihrem Wunsch und Ihrer körperlichen Verfassung entspricht.
Sozialdienst und Pflegeüberleitung sind in unserem zertifizierten Gesundheitszentrum in ein mulitdisziplinäres Team eingebettet. Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist ein intensiver und schneller Informationsaustausch mit allen ärztlichen und pflegerischen Ansprechpartnern. Wir arbeiten eng zusammen mit ambulanten Pflegediensten, Haus- und Fachärzten, Rehabilitationseinrichtungen, Senioren- und Pflegeheimen, Hospize, Krankenkassen und Sozialämtern, Seelsorgern und Psychotherapeuten sowie ehrenamtlichen Helfern.
Information zu und Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen
Antrag auf Anerkennung einer Pflegestufe / Erstantrag
Information, Beratung und Vermittlung bezüglich einer notwendigen stationären Weiterversorgung:
Hierzu zählen Kurzzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen, Senioren- / Pflegeheim und Hospiz
Information zu sozialrechtlichen Fragestellungen und ggf. Antragsstellung, z. B.
Information, Beratung und Vermittlung bezüglich anderer Beratungs- und Hilfseinrichtungen, u. a.
Beratung und Begleitung in Konflikt-und Belastungssituationen
Angehörige können mit Einverständnis des Patienten selbstverständlich in die Betreuung und Beratung während des stationären Aufenthaltes einbezogen werden.